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EU-AI-Act (Verordnung über Künstliche Intelligenz, 2024) definiert erstmals rechtlich verbindliche Regeln, wie Menschen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen mit KI-Portalen wie ChatGPT, Gemini oder DeepSeek umgehen dürfen.
Es folgt eine strukturierte übersicht, welche Möglichkeiten beim Umgang mit KI-Portalen unter Einhaltung der EU-Vorgaben bestehen.
Der EU AI Act verfolgt das Ziel,
Künstliche Intelligenz sicher, transparent, nachvollziehbar und grundrechtskonform einzusetzen.
Er unterscheidet vier Risikoklassen für KI-Anwendungen:
KI-Portale wie ChatGPT oder Gemini gelten in der Regel als „General Purpose AI“ (GPAI) mit begrenztem Risiko, können aber hohes Risiko darstellen, wenn sie in sensiblen Bereichen (z. B. Justiz, Medizin, Bildung) eingesetzt werden.
KI-Systeme müssen klar erkennbar sein – Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
Was du beachten solltest:
Beispiel:
„Die folgenden Textpassagen wurden mit Unterstützung von ChatGPT erstellt.“
Der Mensch bleibt entscheidungsverantwortlich. KI darf unterstützen, aber nicht autonom über Menschen urteilen oder rechtlich bindende Entscheidungen treffen.
Was du beachten solltest:
Beispiel:
ChatGPT darf Vorschläge für eine Bewertung machen, aber der Lehrer muss die Endnote selbst festlegen.
KI darf keine personenbezogenen Daten ohne Zustimmung verarbeiten oder urheberrechtlich geschützte Inhalte ungeprüft verwenden.
Was du beachten solltest:
Beispiel:
Keine personenbezogenen Schülerdaten oder Firmendokumente in ChatGPT eingeben.
Vor allem im beruflichen und öffentlichen Bereich muss der KI-Einsatz dokumentiert und prüfbar sein.
Was du beachten solltest:
Beispiel:
In einem Schulprojekt: „Für die Textzusammenfassung wurde ChatGPT (Version GPT-5) verwendet. Ergebnis überprüft und angepasst durch die Schülergruppe.“
KI sollte nur in Bereichen genutzt werden, in denen das Risiko verhältnismässig ist.
| Risikoklasse | Bedeutung | Beispiel | Umgang |
|---|---|---|---|
| Unannehmbar | Manipulation, soziale Bewertung, Massenüberwachung | „Social Scoring“ | Verboten |
| Hoch | Medizin, Justiz, Bildung | Automatische Prüfungsauswertung | Zulässig nur mit Kontrollen |
| Begrenzt | Chatbots, Textgeneratoren | ChatGPT-Nutzung im Unterricht | Transparenzpflicht |
| Minimal | Spiele, Kunst | KI-Kunstwerke | Frei nutzbar |
| Anwendung | Beschreibung |
|---|---|
| Lernen & Bildung | Wissenserwerb, Erklärungen, Lernhilfen, Zusammenfassungen |
| Kreative Nutzung | Texte, Bilder, Ideenentwicklung mit Kennzeichnung |
| Berufliche Unterstützung | Automatisierte Textvorschläge, Recherchen, Analysen |
| Programmierung & Technik | Codeerstellung, Debugging, Simulationen |
| Kommunikation & Präsentation | Entwürfe für E-Mails, Berichte, Vorträge |
Voraussetzung: Transparenz, Datenminimierung, überprüfung der Inhalte.
| Anwendung | Bedingung |
|---|---|
| Bewertungs- oder Auswahlverfahren | Nur mit menschlicher Kontrolle (z. B. Bewerbungen, Prüfungen) |
| Automatisierte Beratung | Nur, wenn der Nutzer weiss, dass es KI ist |
| Analyse personenbezogener Daten | Nur mit Zustimmung und DSGVO-Konformität |
| Bereich | Beispiel |
|---|---|
| Manipulative oder täuschende Systeme | Deepfakes ohne Kennzeichnung |
| Soziale Bewertung von Menschen („Social Scoring“) | Punktevergabe für Verhalten |
| Massenüberwachung & Emotionserkennung | In Schulen, Arbeitsplätzen oder öffentlichen Räumen |
| KI, die Rechte oder Freiheit verletzt | Zwang, Täuschung, Diskriminierung |
| Handlung | Empfehlung |
|---|---|
| Prompting bewusst gestalten | Keine sensiblen Daten oder diskriminierenden Inhalte |
| Ergebnisse prüfen | Faktencheck, Quellen verlangen |
| KI kennzeichnen | „Erstellt mit Hilfe von ChatGPT“ |
| Schulung / Sensibilisierung | KI-Kompetenz aufbauen (besonders in Schule & Beruf) |
| Datensicherheit beachten | Nutzung in geschützten Umgebungen (z. B. Unternehmens-KI-Portale) |
| Risikoeinschätzung durchführen | Prüfen: Welche Klasse laut AI Act? (Annex III) |
Der EU AI Act erlaubt die Nutzung von KI-Portalen wie ChatGPT unter klaren Bedingungen: Transparenz, menschliche Kontrolle, Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und Risikobewertung.
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