Inhalt  |


1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

Liste mit Inhaltsangabe von Kapitel I „Allgemeine Bestimmungen“ der EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act). Dieses Kapitel ist der Einstieg in die Verordnung und enthält die grundlegenden Regelungen, die das gesamte Gesetz tragen.

Artikel 1 – Gegenstand

Dieser Artikel beschreibt den Zweck und die Zielsetzung der AI Act Verordnung.

Schutzziele des AI Act

Die Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte gewährleisten. Die Schutzziele des AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) sind das Fundament, auf dem alle Regeln und Pflichten der Verordnung beruhen. Sie finden sich gleich zu Beginn (Kapitel I, Art. 1, Erwägungsgründe 1–15) und ziehen sich wie ein roter Faden durch das gesamte Gesetz.

1. Schutz der Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte
2. Vertrauen in Künstliche Intelligenz schaffen
3. Rechtssicherheit und einheitlicher Binnenmarkt
4. Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördern
5. Transparenz und Rechenschaftspflicht
6. Cybersicherheit und technische Robustheit

Gesamtwirkung der Schutzziele

Die Schutzziele sollen eine Balance herstellen zwischen: * Innovation und Wettbewerbsfähigkeit (Europa als KI-Standort stärken), * Grundrechtsschutz und Sicherheit (Menschen vor Risiken schützen), * Vertrauen und Transparenz (gesellschaftliche Akzeptanz schaffen).

Kurz gesagt: Der AI Act will sicherstellen, dass KI-Systeme in Europa sicher, fair, nachvollziehbar und vertrauenswürdig sind – und dass Europa gleichzeitig ein führender, innovationsfreundlicher Standort für KI bleibt.

Artikel 2 – Anwendungsbereich

Dieser Artikel legt fest, wo und für wen die Verordnung gilt:

  1. Geografisch:

    • Gilt für Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen.
    • Gilt auch für Anbieter und Betreiber außerhalb der EU, wenn die Ausgaben der Systeme in der EU verwendet werden.
  2. Sachlich:

    • Regelt KI-Systeme, KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI / GPAI) und bestimmte verbotene Praktiken.
    • Bezieht sich auf private wie öffentliche Akteure.
  3. Ausnahmen:

    • Systeme, die ausschließlich zu militärischen oder verteidigungspolitischen Zwecken genutzt werden.
    • Tätigkeiten, die ausschließlich im privaten, nicht-beruflichen Bereich stattfinden (z. B. Hobby-Nutzung).
    • Forschung & Entwicklung (soweit nicht in Verkehr gebracht).
    • Internationale Organisationen im Rahmen bestimmter Vereinbarungen.

Wichtig: Die extraterritoriale Wirkung bedeutet, dass jeder, der KI in Europa einsetzt oder dort zugänglich macht, den AI Act beachten muss, auch wenn er nicht in der EU ansässig ist.

Artikel 3 – Begriffsbestimmungen

Dies ist einer der zentralen Artikel des gesamten Gesetzes:

Diese Begriffsbestimmungen schaffen ein gemeinsames Vokabular für alle weiteren Kapitel. Ohne sie wäre die Anwendung des Gesetzes kaum möglich.

Artikel 4 – KI-Kompetenz

Dieser Artikel betont die fördernden und unterstützenden Maßnahmen:

Damit erkennt der Gesetzgeber: Regulierung allein reicht nicht – es braucht auch Bildung und Kompetenzaufbau.

Zusammenfassung & Bedeutung von Kapitel I

Man kann sagen: Kapitel I ist das „Vorwort mit rechtlicher Bindung“. Alles, was in den folgenden Kapiteln (z. B. Verbote, Hochrisiko-Systeme, GPAI-Pflichten) kommt, basiert auf diesen Grundbestimmungen.



Inhalt  |