1. Kapitel I: Allgemeine
Bestimmungen
Liste mit Inhaltsangabe von Kapitel I „Allgemeine
Bestimmungen“ der EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act). Dieses
Kapitel ist der Einstieg in die Verordnung und enthält die grundlegenden
Regelungen, die das gesamte Gesetz tragen.
Artikel 1 – Gegenstand
Dieser Artikel beschreibt den Zweck und die
Zielsetzung der AI Act Verordnung.
Schutzziele des AI Act
Die Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit
und Grundrechte gewährleisten. Die Schutzziele des AI Act
(Verordnung (EU) 2024/1689) sind das Fundament, auf dem alle
Regeln und Pflichten der Verordnung beruhen. Sie finden sich gleich zu
Beginn (Kapitel I, Art. 1, Erwägungsgründe 1–15) und ziehen sich wie ein
roter Faden durch das gesamte Gesetz.
1.
Schutz der Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte
- KI-Systeme dürfen keine Gefahr für das Leben, die
körperliche Unversehrtheit oder die Rechte von Menschen
darstellen.
- Besondere Betonung auf den Grundrechten der
EU-Grundrechtecharta:
- Menschenwürde,
- Gleichbehandlung & Nichtdiskriminierung,
- Schutz personenbezogener Daten & Privatsphäre,
- Rechte von Kindern, Arbeitnehmerrechten,
- Zugang zu Justiz & fairen Verfahren.
- Bewirkung: Verhinderung von Diskriminierung,
Überwachungsexzessen oder gefährlichen Anwendungen (z. B. manipulative
KI oder Social Scoring).
2.
Vertrauen in Künstliche Intelligenz schaffen
- Ziel ist eine menschenzentrierte KI, die
nachvollziehbar und transparent arbeitet.
- Nutzer sollen erkennen können, wenn KI im Einsatz
ist (z. B. bei Chatbots oder Deepfakes).
- Bewirkung: Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz
von KI – Vertrauen ist die Voraussetzung für breite Nutzung.
3.
Rechtssicherheit und einheitlicher Binnenmarkt
Verhindern, dass jedes EU-Land eigene KI-Gesetze erlässt →
Harmonisierung.
Klare Regeln für Unternehmen:
- Welche Systeme sind verboten?
- Welche sind hochriskant und welche Pflichten gelten?
Bewirkung: Einheitliche Wettbewerbsbedingungen
(„Level Playing Field“) und Vermeidung von Rechtsunsicherheit.
4.
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördern
Der AI Act will kein reines „Verbotsgesetz“ sein, sondern
Innovation ermöglichen.
Instrumente:
- Regulierungssandkästen (Art. 57 ff.),
- Erleichterungen für Start-ups und KMU,
- internationale Kooperation.
Bewirkung: Förderung europäischer
KI-Entwicklung, ohne dass Sicherheits- oder Grundrechtsschutz geopfert
wird.
5. Transparenz und
Rechenschaftspflicht
- KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass ihr Verhalten
nachvollziehbar und überprüfbar ist (Dokumentation, Logs,
menschliche Aufsicht).
- Anbieter und Betreiber müssen klar benennen, wer
verantwortlich ist.
- Bewirkung: Vermeidung von „Black-Box-KI“ ohne
Kontrolle; klare Haftungsketten.
6.
Cybersicherheit und technische Robustheit
- Hochrisiko-Systeme müssen sicher gegen Angriffe,
Manipulation und Fehler sein.
- Bewirkung: Schutz vor Missbrauch (z. B. Hacking von
KI in kritischer Infrastruktur) und vor gefährlichem Fehlverhalten.
Gesamtwirkung der
Schutzziele
Die Schutzziele sollen eine Balance herstellen
zwischen: * Innovation und Wettbewerbsfähigkeit (Europa
als KI-Standort stärken), * Grundrechtsschutz und
Sicherheit (Menschen vor Risiken schützen), * Vertrauen
und Transparenz (gesellschaftliche Akzeptanz schaffen).
Kurz gesagt: Der AI Act will sicherstellen, dass KI-Systeme
in Europa sicher, fair, nachvollziehbar und vertrauenswürdig
sind – und dass Europa gleichzeitig ein führender,
innovationsfreundlicher Standort für KI bleibt.
Binnenmarkt-Aspekt: Sie regelt die Entwicklung,
das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen im Binnenmarkt, um
Fragmentierung zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu
schaffen.
Vertrauen & Innovation: Der AI Act soll
Vertrauen in KI fördern und zugleich Innovation
ermöglichen, indem er klare Regeln setzt.
Rechtsnatur: Es handelt sich um eine
Harmonisierungsvorschrift, die direkt in allen
Mitgliedstaaten gilt.
Artikel 2 – Anwendungsbereich
Dieser Artikel legt fest, wo und für wen die
Verordnung gilt:
Geografisch:
- Gilt für Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder
in Betrieb nehmen.
- Gilt auch für Anbieter und Betreiber außerhalb der
EU, wenn die Ausgaben der Systeme in der EU verwendet
werden.
Sachlich:
- Regelt KI-Systeme, KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
(General-Purpose AI / GPAI) und bestimmte verbotene Praktiken.
- Bezieht sich auf private wie öffentliche Akteure.
Ausnahmen:
- Systeme, die ausschließlich zu militärischen oder
verteidigungspolitischen Zwecken genutzt werden.
- Tätigkeiten, die ausschließlich im privaten, nicht-beruflichen
Bereich stattfinden (z. B. Hobby-Nutzung).
- Forschung & Entwicklung (soweit nicht in Verkehr gebracht).
- Internationale Organisationen im Rahmen bestimmter
Vereinbarungen.
Wichtig: Die extraterritoriale Wirkung bedeutet, dass jeder,
der KI in Europa einsetzt oder dort zugänglich macht, den AI Act
beachten muss, auch wenn er nicht in der EU ansässig ist.
Artikel 3 –
Begriffsbestimmungen
Dies ist einer der zentralen Artikel des gesamten
Gesetzes:
Diese Begriffsbestimmungen schaffen ein gemeinsames
Vokabular für alle weiteren Kapitel. Ohne sie wäre die
Anwendung des Gesetzes kaum möglich.
Artikel 4 – KI-Kompetenz
Dieser Artikel betont die fördernden und unterstützenden
Maßnahmen:
- Mitgliedstaaten und die Kommission sollen KI-Kompetenzen,
Schulungen und Fachwissen fördern.
- Ziel ist, dass Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette
(Entwickler, Anwender, Behörden) über ausreichende Kenntnisse
zur sicheren Nutzung und Regulierung von KI verfügen.
- Auch Aspekte wie digital literacy (digitale
Grundbildung) werden angesprochen.
Damit erkennt der Gesetzgeber: Regulierung allein reicht nicht – es
braucht auch Bildung und Kompetenzaufbau.
Zusammenfassung &
Bedeutung von Kapitel I
- Kapitel I legt das Fundament des AI Acts.
- Artikel 1 definiert die Zielsetzung (Schutz, Innovation,
Vertrauen).
- Artikel 2 grenzt den Anwendungsbereich ab und macht den Act auch
global wirksam.
- Artikel 3 stellt sicher, dass alle Beteiligten dieselben Begriffe
verwenden.
- Artikel 4 verdeutlicht, dass Kompetenzaufbau Teil
der Regulierung ist.
Man kann sagen: Kapitel I ist das „Vorwort mit rechtlicher
Bindung“. Alles, was in den folgenden Kapiteln (z. B. Verbote,
Hochrisiko-Systeme, GPAI-Pflichten) kommt, basiert auf diesen
Grundbestimmungen.