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2. Kapitel II: Verbotene AI-Praktiken

Liste mit Inhaltsangabe des Kapitel II „Verbotene KI-Praktiken“ der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Dieses kurzgehaltene Kapitel besitzt eine inhaltliche hohe Bedeutung, weil es absolute Verbote für bestimmte KI-Einsätze enthält.

Artikel 5 – Verbotene KI-Praktiken

Der Artikel nennt eine abschließende Liste von KI-Anwendungen, die innerhalb der EU strikt verboten sind. Es handelt sich um Anwendungen, die mit den Grundrechten, der Menschenwürde und der öffentlichen Sicherheit unvereinbar sind.

Die Verbote gelten unabhängig vom Risiko-Level oder einer möglichen Risikokontrolle. Mit anderen Worten: Auch wenn ein Anbieter Sicherheitsmaßnahmen verspricht, sind diese Praktiken in der EU nicht zulässig.

1. Unzulässige Beeinflussung des Verhaltens

Verboten sind KI-Systeme, die:

Beispiel: Ein KI-System, das unbemerkt Suchergebnisse so manipuliert, dass eine Person riskante Entscheidungen trifft (z. B. gesundheitsschädliche Handlungen).

2. Ausnutzung von Schwächen bestimmter Gruppen

KI-Systeme dürfen nicht darauf abzielen, die Verletzlichkeit von Personen auszunutzen, z. B. aufgrund von:

Beispiel: Eine App, die Kinder mit psychologisch manipulativen Techniken zum Kauf unnötiger Produkte animiert.

3. Sozialbewertung (Social Scoring)

Verboten ist die Verwendung von KI durch Behörden oder öffentliche Stellen zur Erstellung von Sozialwertungen von Personen (vergleichbar mit „Social Credit Systems“).

Charakteristik:

Beispiel: Wenn eine Stadtverwaltung über ein KI-System die „gesellschaftliche Nützlichkeit“ von Bürgern bewertet und darauf Zugänge zu Leistungen beschränkt.

4. Echtzeit-Fernidentifikation mit biometrischen Systemen im öffentlichen Raum

Die Nutzung von Echtzeit-Systemen zur biometrischen Fernidentifikation (z. B. Gesichtserkennung) in öffentlich zugänglichen Räumen durch Strafverfolgungsbehörden ist grundsätzlich verboten.

Enge Ausnahmen (nur bei richterlicher oder gesetzlich geregelter Genehmigung):

Wichtig: Diese Ausnahmen sind streng reguliert, zeitlich und räumlich begrenzt, und unterliegen richterlicher bzw. gesetzlicher Kontrolle.

5. Nachträgliche biometrische Identifikation („Post-Remote Identification“)

Auch der nachträgliche Einsatz von biometrischer Identifikation (Analyse von Videomaterial nach einem Ereignis) ist nur unter engen Bedingungen zulässig:

Bedeutung von Kapitel II

Kurz zusammengefasst

Verbotene KI-Praktiken sind:

  1. Manipulation durch unterbewusste Techniken.
  2. Ausnutzung von Schwächen vulnerabler Gruppen.
  3. Sozialbewertungen (Social Scoring) durch Behörden.
  4. Echtzeit-Fernidentifikation mit biometrischen Daten in öffentlichen Räumen (mit engen Ausnahmen).
  5. Streng kontrollierte nachträgliche biometrische Identifikationen.


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