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Liste mit Inhaltsangabe des Kapitels VII „Governance“ der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Dieses Kapitel legt fest, wer in der EU und in den Mitgliedstaaten für Aufsicht, Koordination und Durchsetzung verantwortlich ist. Es ist damit das institutionelle Rückgrat der Verordnung.
Kapitel VII umfasst die Artikel 64 bis 70 und ist in zwei Abschnitte gegliedert:
Die EU-Kommission richtet eine neue zentrale Stelle ein, oft als „AI Office“ bezeichnet.
Aufgaben:
Das AI Office wird die zentrale EU-Behörde für KI sein – ähnlich wie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) für Medikamente.
Das Gremium besteht aus:
Ziel: Gemeinsame europäische Aufsicht und Vermeidung nationaler Alleingänge.
Das AI Office unterstützt die Kommission bei:
Das AI Office arbeitet mit:
Ziel: EU-Regeln sollen international anschlussfähig bleiben.
Jeder Mitgliedstaat muss eine oder mehrere zuständige nationale Behörden benennen.
Aufgaben:
Mitgliedstaaten müssen auch eine nationale Notifizierungsstelle einrichten, die für die Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen (Notified Bodies) zuständig ist.
Beispiel: In Deutschland könnte dies (ähnlich wie bei Produktsicherheitsgesetzen) das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder eine neu geschaffene Behörde übernehmen.
Kapitel VII schafft die institutionelle Architektur für den AI Act.
Es stellt sicher, dass EU-weit einheitliche Regeln gelten, aber zugleich nationale Behörden konkrete Aufsicht führen.
Besonders wichtig ist das neue AI Office als „Hüter des AI Acts“:
Kapitel VII (Art. 64–70) regelt:
Damit ist klar: Die Durchsetzung des AI Acts liegt nicht bei einem einzelnen Staat, sondern in einer EU-weiten Governance-Struktur, die national & supranational verzahnt ist.
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