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7. Kapitel VII: Governance

Liste mit Inhaltsangabe des Kapitels VII „Governance“ der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Dieses Kapitel legt fest, wer in der EU und in den Mitgliedstaaten für Aufsicht, Koordination und Durchsetzung verantwortlich ist. Es ist damit das institutionelle Rückgrat der Verordnung.

Kapitel VII umfasst die Artikel 64 bis 70 und ist in zwei Abschnitte gegliedert:

  1. Governance auf Unionsebene (EU-Behörden und -Strukturen)
  2. Zuständige nationale Behörden (Mitgliedstaaten)

Abschnitt 1 – Governance auf Unionsebene

Artikel 64 – Einrichtung des Europäischen Ausschusses für Künstliche Intelligenz („AI Office“)

Das AI Office wird die zentrale EU-Behörde für KI sein – ähnlich wie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) für Medikamente.

Artikel 65 – Zusammensetzung des AI Office / Ausschusses
Artikel 66 – Aufgaben zur Förderung von Kohärenz
Artikel 67 – Beratung & Unterstützung der Kommission
Artikel 68 – Zusammenarbeit mit Dritten
Artikel 69 – Transparenz & Stakeholder-Einbindung

Abschnitt 2 – Zuständige nationale Behörden

Artikel 70 – Nationale Aufsichtsstrukturen

Beispiel: In Deutschland könnte dies (ähnlich wie bei Produktsicherheitsgesetzen) das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder eine neu geschaffene Behörde übernehmen.

Bedeutung von Kapitel VII

Kurz-Zusammenfassung

Kapitel VII (Art. 64–70) regelt:

  1. Einrichtung des AI Office bei der Kommission.
  2. Aufgaben: Aufsicht, Koordination, Beratung, Leitlinien, GPAI-Überwachung.
  3. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern & Stakeholdern.
  4. Nationale Behörden in jedem Mitgliedstaat für Marktüberwachung.
  5. Pflicht zur Benennung von Stellen für Konformitätsbewertung (Notified Bodies).

Damit ist klar: Die Durchsetzung des AI Acts liegt nicht bei einem einzelnen Staat, sondern in einer EU-weiten Governance-Struktur, die national & supranational verzahnt ist.



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