| Inhalt |
Liste mit Inhaltsangabe des Kapitels VIII „EU-Datenbank für hochriskante KI-Systeme“ der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Dieses Kapitel ist kurz, aber sehr zentral, weil es eine öffentliche EU-Datenbank vorsieht, die für Transparenz und Marktüberwachung sorgen soll.
Dieses Kapitel umfasst Artikel 71.
Die Europäische Kommission wird eine zentrale, EU-weite Datenbank einrichten und betreiben.
Zweck:
Alle Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen (vgl. Kapitel III, Art. 6–7, Anhang III) müssen ihre Systeme vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme in der Datenbank registrieren.
Dies umfasst:
Ohne Registrierung darf ein Hochrisiko-KI-System nicht auf den Markt gebracht werden.
Die Kommission stellt sicher, dass die Datenbank:
Es wird eine gemeinsame Schnittstelle geben, sodass nationale Behörden ihre Systeme direkt melden können.
Nationale Marktüberwachungsbehörden nutzen die Datenbank für ihre Arbeit.
Sie können:
Kapitel VIII schafft ein zentrales Transparenzinstrument: Jeder Bürger, jedes Unternehmen und jede Behörde kann nachsehen, welche Hochrisiko-KI-Systeme in der EU registriert sind.
Damit wird KI ähnlich behandelt wie Medizinprodukte oder gefährliche Chemikalien, die auch zentral erfasst werden.
Es erleichtert:
Kapitel VIII (Art. 71) regelt:
Damit wird Transparenz institutionalisiert: Hochrisiko-KI bleibt nicht unsichtbar, sondern ist für alle nachvollziehbar.
| Inhalt |