Inhalt  |


8. Kapitel VIII: EU-Datenbank für hochriskante KI-Systeme

Liste mit Inhaltsangabe des Kapitels VIII „EU-Datenbank für hochriskante KI-Systeme“ der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Dieses Kapitel ist kurz, aber sehr zentral, weil es eine öffentliche EU-Datenbank vorsieht, die für Transparenz und Marktüberwachung sorgen soll.

Dieses Kapitel umfasst Artikel 71.

Artikel 71 – Einrichtung und Nutzung der EU-Datenbank

1. Einrichtung der Datenbank
2. Registrierungspflicht der Anbieter

Ohne Registrierung darf ein Hochrisiko-KI-System nicht auf den Markt gebracht werden.

3. Öffentlicher Zugang
4. Verwaltung & technische Standards
5. Rolle der nationalen Behörden

Bedeutung von Kapitel VIII

Kurz-Zusammenfassung

Kapitel VIII (Art. 71) regelt:

  1. Einrichtung einer öffentlichen EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme.
  2. Registrierungspflicht für Anbieter, bevor ein System auf den Markt kommt.
  3. Öffentlicher Zugang zur Datenbank (Transparenz).
  4. Nutzung durch Marktüberwachungsbehörden.
  5. Betrieb durch die EU-Kommission, technische Standards und Schnittstellen.

Damit wird Transparenz institutionalisiert: Hochrisiko-KI bleibt nicht unsichtbar, sondern ist für alle nachvollziehbar.



Inhalt  |