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9. Kapitel IX: Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktaufsicht

Liste mit Inhaltsangabe des Kapitels IX „Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktaufsicht“ der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act). Dieses Kapitel ist besonders wichtig, weil es regelt, wie KI-Systeme nach ihrer Markteinführung überwacht werden und wie Behörden bei Verstößen, Zwischenfällen und Risiken vorgehen.

Das Kapitel umfasst die Artikel 72 bis 94 und ist in fünf Abschnitte unterteilt:

  1. Überwachung nach dem Inverkehrbringen
  2. Meldung und Austausch von Informationen über schwerwiegende Zwischenfälle
  3. Durchsetzungsmaßnahmen der Marktaufsichtsbehörden
  4. Rechtsbehelfe für betroffene Personen
  5. Besondere Vorschriften für GPAI und systemische Modelle

Abschnitt 1 – Überwachung nach dem Inverkehrbringen

Artikel 72 – Pflichten der Anbieter

Vergleichbar mit Medizinprodukten oder Autos: Auch nach dem Markteintritt muss die Sicherheit ständig überwacht werden.

Abschnitt 2 – Informationen über schwerwiegende Zwischenfälle

Artikel 73 – Meldepflichten

Abschnitt 3 – Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 74–81 – Befugnisse der Marktaufsichtsbehörden

Die Behörden in den Mitgliedstaaten erhalten weitreichende Eingriffsbefugnisse:

Damit ähnelt die Durchsetzung stark der Marktüberwachung bei klassischen Produkten (Produktsicherheitsrecht).

Abschnitt 4 – Rechtsbehelfe für betroffene Personen

Artikel 85–87 – Rechte der Bürgerinnen und Bürger

Dies ist ein wichtiger Brückenschlag zur Grundrechtecharta der EU.

Abschnitt 5 – Besondere Vorschriften für GPAI und systemische Modelle

Artikel 88–94 – GPAI-spezifische Aufsicht

Bedeutung von Kapitel IX

Kurz-Zusammenfassung

Kapitel IX (Art. 72–94) regelt:

  1. Monitoring nach Inverkehrbringen (Anbieter müssen ihre Systeme laufend überwachen).
  2. Meldepflichten für schwerwiegende Vorfälle und Fehlfunktionen.
  3. Befugnisse der Marktaufsicht (Kontrolle, Updates, Rückrufe, Verbote).
  4. Rechtsbehelfe für Betroffene (Beschwerde, Gerichtsklage).
  5. Besondere Aufsicht für GPAI (AI Office als zentrale Instanz).

Fazit: Kapitel IX sorgt dafür, dass KI-Systeme nicht nur beim Start sicher sind, sondern kontinuierlich überprüft und bei Problemen angepasst oder vom Markt genommen werden können.



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