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10. Kapitel X: Verhaltenskodizes und Leitlinien

Liste mit Inhaltsangabe des Kapitels X „Verhaltenskodizes und Leitlinien“ der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act). Dieses Kapitel ist kurz (Artikel 95–96), aber sehr wichtig, weil es den Rahmen für sogenannte „Soft Law“-Instrumente setzt, also Regeln, die nicht zwingend bindend sind, aber die Praxis konkretisieren und die Einhaltung des Gesetzes erleichtern sollen.

Kapitel X umfasst die Artikel 95 und 96.

Artikel 95 – Verhaltenskodizes

Inhalte der Verhaltenskodizes können sein:
  1. Detaillierte technische Anforderungen (z. B. für Transparenz, Datenqualität, Bias-Minderung).
  2. Best Practices für Risikomanagement.
  3. Standards für Red-Teaming und Testverfahren.
  4. Empfehlungen zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz beim Training von KI-Modellen.
  5. Erklärungs- und Informationspflichten gegenüber Nutzern.

Beispiel: Ein Kodex könnte festlegen, wie Anbieter von Sprachmodellen systematisch prüfen, ob ihr Modell diskriminierende Inhalte erzeugt.

Anwendungsbereich:

Artikel 96 – Leitlinien

Leitlinien können betreffen:

Vergleichbar mit den Leitlinien der EU-Datenschutzaufsichtsbehörden (EDPB) zur DSGVO: Sie geben der Praxis Sicherheit, wie das Gesetz interpretiert werden soll.

Bedeutung von Kapitel X

Kurz-Zusammenfassung

Kapitel X (Art. 95–96) regelt:

  1. Verhaltenskodizes:

    • Freiwillige Standards, die Pflichten konkretisieren.
    • Förderung von Best Practices (z. B. Transparenz, Fairness, Energieeffizienz).
  2. Leitlinien:

    • Rechtlich unverbindliche, aber wegweisende Erklärungen der Kommission/AI Office.
    • Dienen der einheitlichen Anwendung des AI Acts in allen Mitgliedstaaten.

Damit ist Kapitel X die „weiche Steuerungsebene“ des AI Acts: Es hilft Unternehmen und Behörden, die strengen Regeln in der Praxis umsetzbar zu machen.



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