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11. Kapitel XI: Befugnisübertragungen und Ausschussverfahren

Liste mit Inhaltsangabe des Kapitels XI „Befugnisübertragungen und Ausschussverfahren“ der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Dieses Kapitel klingt zwar sehr technisch-juristisch, ist aber entscheidend dafür, wie flexibel die Verordnung in Zukunft angepasst werden kann.

Kapitel XI umfasst die Artikel 97 und 98. Es regelt, welche Befugnisse die EU-Kommission erhält, um bestimmte Teile des AI Acts nachträglich anzupassen oder zu konkretisieren, und wie die Mitgliedstaaten dabei eingebunden werden.

Artikel 97 – Befugnisübertragungen (Delegated Acts)

Bereiche, in denen Befugnisübertragungen möglich sind:
  1. Änderung von Anhängen – z. B.:

    • Anhang III (Liste der Hochrisiko-KI-Systeme): Die Kommission kann neue Anwendungsfälle hinzufügen oder bestehende streichen.
    • Anhang XI–XIII (Dokumentations- und Transparenzanforderungen für GPAI).
  2. Anpassung an den technischen Fortschritt – wenn neue Technologien entstehen, kann die Kommission die Verordnung ohne komplettes Gesetzgebungsverfahren updaten.

  3. Klarstellungen und Ergänzungen – z. B. Anpassung der Kriterien für systemische GPAI-Modelle (Art. 51).

Wichtig: Das Europäische Parlament und der Rat haben ein Kontrollrecht. Sie können einen delegierten Rechtsakt zurückweisen oder widerrufen, wenn sie die Änderungen für nicht angemessen halten.

Artikel 98 – Ausschussverfahren (Implementing Acts)

Typische Inhalte von Durchführungsrechtsakten:
  1. Technische Details der Datenbank (Kapitel VIII, Art. 71).
  2. Praktische Abläufe für Konformitätsbewertung (Kapitel III).
  3. Meldeverfahren für Vorfälle (Kapitel IX).
  4. Gestaltung von Symbolen oder Kennzeichnungen (z. B. CE-Kennzeichen für KI).

Damit wird gesichert, dass die Mitgliedstaaten mitbestimmen, wie die Regeln konkret umgesetzt werden.

Bedeutung von Kapitel XI

Kurz-Zusammenfassung

Kapitel XI (Art. 97–98) regelt:

  1. Delegierte Rechtsakte (Art. 97):

    • Befugnis der Kommission, Anhänge und technische Details zu ändern.
    • Parlament und Rat haben ein Vetorecht.
  2. Durchführungsrechtsakte (Art. 98):

    • Praktische Umsetzung durch die Kommission.
    • Abstimmung mit Ausschüssen der Mitgliedstaaten (Komitologieverfahren).

Fazit: Kapitel XI ist das „Update- und Anpassungsmodul“ des AI Acts – es sorgt dafür, dass das Gesetz mit der rasanten technischen Entwicklung von KI Schritt halten kann, ohne dass jedes Mal ein komplett neues EU-Gesetz verabschiedet werden muss.



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