12. Kapitel XII: Sanktionen
Praxisrelevanter Teil der AI Act (Verordnung (EU)
2024/1689):
Kapitel XII – Sanktionen
Dieses Kapitel umfasst die Artikel 99 bis 101 und
legt fest, welche Strafen bei Verstößen gegen den AI
Act verhängt werden können. Es gehört zu den „Zähnen“ der Verordnung,
ähnlich wie bei der DSGVO
(Datenschutz-Grundverordnung), und ist entscheidend für die
Durchsetzbarkeit.
Artikel 99 – Bußgelder bei
Verstößen
Die Höhe der Bußgelder ist abgestuft – je nach Schwere des
Verstoßes:
Schwerste Verstöße (Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken und
Pflichten aus Art. 10 – Datenanforderungen):
- Geldbußen bis zu 35 Mio. EUR oder bis zu 7
% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag
höher ist).
- Beispiel: Einsatz von KI zur Sozialbewertung (Social Scoring) oder
unrechtmäßige Echtzeit-Gesichtserkennung.
Sonstige Verstöße gegen Pflichten des AI
Acts:
- Geldbußen bis zu 15 Mio. EUR oder bis zu 3
% des weltweiten Jahresumsatzes.
- Betrifft z. B.: fehlende technische Dokumentation, mangelhafte
Risikoanalyse, unzureichende Mensch-Überwachung.
Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben
gegenüber Behörden:
- Geldbußen bis zu 7,5 Mio. EUR oder bis zu 1
% des weltweiten Jahresumsatzes.
- Beispiel: Ein Anbieter täuscht die Aufsichtsbehörden über
Trainingsdaten oder Sicherheitsprüfungen.
Damit liegt das Sanktionsniveau auf Augenhöhe mit der
DSGVO, teilweise sogar höher.
Artikel 100
– Berücksichtigung von KMU und Start-ups
- Die Höhe der Geldbußen muss verhältnismäßig
sein.
- Bei Kleinunternehmen und Start-ups können die
Bußgelder reduziert werden, wenn die volle Höhe existenzgefährdend
wäre.
- Dennoch gilt: Auch KMU sind verpflichtet, die Grundregeln
einzuhalten.
Ziel: Balance zwischen Strenge und
Innovationsschutz.
Artikel 101 –
Nationale Vorschriften zu Sanktionen
Bedeutung von Kapitel XII
- Kapitel XII stellt klar: Der AI Act ist kein „zahnloser
Tiger“.
- Durch die extrem hohen Bußgelder (bis zu 7 %
Umsatz) haben Unternehmen weltweit einen starken
Anreiz, sich an die Regeln zu halten.
- Besonders Big Tech ist adressiert, aber auch
kleinere Anbieter müssen auf Compliance achten.
- Gleichzeitig gibt es Spielraum für verhältnismäßige
Anwendung bei KMU.
Kurz-Zusammenfassung
Kapitel XII (Art. 99–101) regelt:
Maximalstrafen:
- 35 Mio. € / 7 % Umsatz für verbotene Praktiken &
Datenverstöße.
- 15 Mio. € / 3 % Umsatz für sonstige Verstöße.
- 7,5 Mio. € / 1 % Umsatz für falsche Angaben.
Verhältnismäßigkeit: Reduktion für KMU und
Start-ups möglich.
Nationale Ergänzungen: Mitgliedstaaten können
zusätzliche Strafen vorsehen.
Fazit: Kapitel XII macht den AI Act ähnlich „scharf“ wie die DSGVO –
mit abschreckenden Strafen und EU-weiter
Durchsetzungskraft.