Inhalt  |


12. Kapitel XII: Sanktionen

Praxisrelevanter Teil der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689):

Kapitel XII – Sanktionen

Dieses Kapitel umfasst die Artikel 99 bis 101 und legt fest, welche Strafen bei Verstößen gegen den AI Act verhängt werden können. Es gehört zu den „Zähnen“ der Verordnung, ähnlich wie bei der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), und ist entscheidend für die Durchsetzbarkeit.

Artikel 99 – Bußgelder bei Verstößen

Die Höhe der Bußgelder ist abgestuft – je nach Schwere des Verstoßes:

  1. Schwerste Verstöße (Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken und Pflichten aus Art. 10 – Datenanforderungen):

    • Geldbußen bis zu 35 Mio. EUR oder bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
    • Beispiel: Einsatz von KI zur Sozialbewertung (Social Scoring) oder unrechtmäßige Echtzeit-Gesichtserkennung.
  2. Sonstige Verstöße gegen Pflichten des AI Acts:

    • Geldbußen bis zu 15 Mio. EUR oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
    • Betrifft z. B.: fehlende technische Dokumentation, mangelhafte Risikoanalyse, unzureichende Mensch-Überwachung.
  3. Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden:

    • Geldbußen bis zu 7,5 Mio. EUR oder bis zu 1 % des weltweiten Jahresumsatzes.
    • Beispiel: Ein Anbieter täuscht die Aufsichtsbehörden über Trainingsdaten oder Sicherheitsprüfungen.

Damit liegt das Sanktionsniveau auf Augenhöhe mit der DSGVO, teilweise sogar höher.

Artikel 100 – Berücksichtigung von KMU und Start-ups

Ziel: Balance zwischen Strenge und Innovationsschutz.

Artikel 101 – Nationale Vorschriften zu Sanktionen

Bedeutung von Kapitel XII

Kurz-Zusammenfassung

Kapitel XII (Art. 99–101) regelt:

  1. Maximalstrafen:

    • 35 Mio. € / 7 % Umsatz für verbotene Praktiken & Datenverstöße.
    • 15 Mio. € / 3 % Umsatz für sonstige Verstöße.
    • 7,5 Mio. € / 1 % Umsatz für falsche Angaben.
  2. Verhältnismäßigkeit: Reduktion für KMU und Start-ups möglich.

  3. Nationale Ergänzungen: Mitgliedstaaten können zusätzliche Strafen vorsehen.

Fazit: Kapitel XII macht den AI Act ähnlich „scharf“ wie die DSGVO – mit abschreckenden Strafen und EU-weiter Durchsetzungskraft.



Inhalt  |