| Inhalt |
Schlussbestimmung der ** AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689)** :
Dieses Kapitel umfasst die Artikel 102 bis 113. Es regelt die rechtlichen Feinheiten am Ende der Verordnung: Übergangsfristen, Verhältnis zu anderen Rechtsakten, Änderungen bestehender Gesetze, Inkrafttreten und Geltungsbeginn.
Mit dem AI Act werden bestehende EU-Verordnungen und Richtlinien angepasst, um Kohärenz sicherzustellen.
Beispiele:
Damit wird gewährleistet, dass KI-spezifische Anforderungen nahtlos in bestehende Produktrechtsrahmen integriert werden.
Der AI Act ergänzt bestehende Sicherheitsgesetze (z. B. Maschinenverordnung, Medizinprodukteverordnung).
Grundprinzip:
Diese Artikel sind besonders relevant für Unternehmen, weil sie Umsetzungsfristen festlegen:
Artikel 104:
Artikel 105–108:
Artikel 109:
Für Generative KI / GPAI (Kapitel V) gibt es eine gestaffelte Übergangsregelung:
Artikel 110:
Damit wird eine stufenweise Anwendung erreicht: Erst die schlimmsten Risiken (Verbote), dann Hochrisiko, dann GPAI.
Die Kommission muss regelmäßig prüfen, ob der AI Act:
Dazu gibt es Evaluationsberichte, die an Parlament und Rat übermittelt werden.
Der AI Act tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft (bereits geschehen: 1. August 2024).
Er wird stufenweise anwendbar:
Der volle Rechtsrahmen gilt also ab 2026/2027, mit einigen sofortigen Kernregeln schon früher.
Dieses Kapitel regelt die technischen Details für die Anwendung.
Es sorgt für einen geordneten Übergang: Unternehmen, Behörden und Mitgliedstaaten haben Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen.
Es betont die Kohärenz mit bestehendem Recht und die Flexibilität durch spätere Überprüfungen.
Es klärt das Inkrafttreten und gibt einen klaren Fahrplan:
Kapitel XIII (Art. 102–113) regelt:
Fazit: Kapitel XIII ist die „Schlussklammer“ des AI Acts – es sorgt für einen klaren Start- und Umsetzungsplan, ordnet das Gesetz in den bestehenden Rechtsrahmen ein und stellt sicher, dass es flexibel anpassbar bleibt.
| Inhalt |