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Es folgt eine Übersicht der Anlagen („Anhänge“) der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Die Anhänge (I–XIII) sind ein zentraler Bestandteil des Gesetzes, weil sie die technischen Details, Listen und Spezifikationen enthalten, auf die sich die Artikel beziehen.
Man unterscheidet:
Enthält die Liste der bestehenden EU-Rechtsakte, in die KI eingebettet ist.
Beispiele:
Bedeutung: Wenn ein KI-System Bestandteil eines Produkts ist, das unter diese Gesetze fällt, wird es automatisch als Hochrisiko-KI eingestuft (vgl. Art. 6).
Bezieht sich auf Art. 5 (Verbotene KI-Praktiken).
Listet Straftaten auf, bei deren Bekämpfung bestimmte biometrische Systeme in Ausnahmefällen erlaubt sein können (z. B. Terrorismus, Kinderhandel).
Beispielhafte Kategorien:
Zentrale Liste aller Anwendungsfälle, die als hochriskant gelten.
Bereiche:
Diese Liste ist dynamisch: Die Kommission kann per delegiertem Rechtsakt Änderungen vornehmen (Art. 7).
Legt fest, was die technische Dokumentation enthalten muss, z. B.:
Diese Unterlagen sind Pflicht für Anbieter und Grundlage der Konformitätsbewertung.
Enthält ein Musterformular, das Anbieter ausfüllen müssen, um zu bestätigen, dass ihr Hochrisiko-KI-System den Anforderungen entspricht.
Muss Angaben enthalten zu:
Beschreibt das Verfahren, bei dem ein Anbieter selbst prüfen darf, ob sein System konform ist.
Gilt für bestimmte Fälle, in denen keine externe Benannte Stelle notwendig ist.
Enthält Schritte wie:
Enthält die detaillierten Verfahren, wenn ein externes Audit durch eine Benannte Stelle notwendig ist.
Schritte:
Legt fest, welche Daten Anbieter in die EU-Datenbank eintragen müssen, u. a.:
Regelt zusätzliche Anforderungen für Systeme, die im Rahmen von Innovationstests / Sandkästen unter realen Bedingungen laufen.
Erforderliche Angaben:
Bezieht sich auf Art. 83–84 (spezielle Vorschriften für Polizei, Justiz, Migration).
Listet die großen europäischen IT-Systeme auf, z. B.:
Diese Systeme sind hochsensibel und fallen unter besondere Aufsichts- und Transparenzpflichten.
Enthält die spezifischen Anforderungen an die Dokumentation von General Purpose AI (GPAI).
Angaben zu:
Listet auf, welche Informationen Anbieter von GPAI-Modellen veröffentlichen müssen.
Dazu gehören:
Enthält die technischen Kriterien, nach denen ein GPAI-Modell als „systemisch riskant“ gilt.
Faktoren:
Diese Einstufung entscheidet, ob ein Modell den strengen Pflichten des Art. 55 unterliegt.
Die Anhänge sind der praktisch-technische Kern des AI Acts.
Sie legen fest:
Dadurch wird die Verordnung operationalisierbar und nicht nur ein „Rahmengesetz“.
Anhänge I–XIII regeln u. a.:
Fazit: Die Anhänge sind die „Checklisten“ des AI Acts – sie übersetzen die allgemeinen Regeln der Kapitel in konkrete Anforderungen.
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