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IV. Allgemeine Merkmale des AI Act

Es folgen nun die IV. Allgemeinen Merkmale des AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689).

Mit „allgemeine Merkmale“ bezeichnet man die grundlegenden Charakteristika dieses Rechtsakts: seine Rechtsnatur, Struktur, Systematik und Zielsetzung, die quer durch alle Kapitel und Anhänge gelten. Diese Merkmale helfen, den AI Act im Gesamtkontext des EU-Rechts zu verstehen.

1. Rechtsnatur

Damit wird eine einheitliche europäische Rechtslage für KI geschaffen.

2. Zielsetzung

3. Systematischer Aufbau

Der AI Act besteht aus drei Teilen:

  1. Kapitel I–XIII → 113 Artikel in 13 Kapiteln

    • allgemeine Bestimmungen, Verbote, Hochrisiko-Systeme, GPAI, Innovation, Governance, Marktaufsicht, Sanktionen.
  2. Anhänge I–XIII → detaillierte technische Vorgaben

    • Listen, Dokumentationsanforderungen, Konformitätsverfahren, GPAI-Standards.
  3. Erwägungsgründe (1–173) → rechtspolitische Begründungen

    • dienen als „Kommentar“ des Gesetzgebers.

4. Risikobasierter Ansatz

Dadurch ist der AI Act differenziert und technologieneutral.

5. Technologieneutralität & Flexibilität

6. Extraterritoriale Wirkung

7. Verzahnung mit bestehendem EU-Recht

8. Governance-Struktur

9. Sanktionen

10. Zeitlicher Anwendungsplan

Bedeutung der „allgemeinen Merkmale“

Kurz-Zusammenfassung

Die IV. Allgemeinen Merkmale des AI Acts sind:

  1. EU-Verordnung mit unmittelbarer Geltung.
  2. Doppelziel: Schutz + Innovation.
  3. Struktur: 13 Kapitel, 13 Anhänge, 173 Erwägungsgründe.
  4. Risikobasierter Ansatz (Verbot – Hochrisiko – Transparenz – Minimalrisiko).
  5. Technologieneutral & flexibel (Anpassbarkeit).
  6. Extraterritoriale Wirkung (Brüssel-Effekt).
  7. Verzahnung mit bestehendem EU-Recht.
  8. Governance-Struktur (AI Office + nationale Behörden).
  9. Hohe Sanktionen, DSGVO-ähnlich.
  10. Stufenweises Inkrafttreten bis 2026/27.

Fazit: Diese allgemeinen Merkmale machen den AI Act zu einem bahnbrechenden, flexiblen und global wirksamen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz.



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